Geschäftsbedingungen für Stadtführungen durch die „Gilde der Stadtführer Werder (Havel) e. V.“

Allgemeines

Die Gilde der Stadtführer Werder (Havel) e. V. organisiert thematische Stadtführungen sowie andere ähnliche Führungen für interessierte Einzelgäste oder Gruppen in der Stadt Werder (Havel) und Umgebung. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Besteller einerseits und der Gästeführer andererseits.

Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten.

1. Bestellung

Um Sie möglichst optimal betreuen zu können, bitten wir Sie, Ihre Bestellungen spätestens 10 Tage vor Termin schriftlich an uns zu richten. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Kurzfristige Bestellungen können telefonisch abgegeben werden. Wir werden uns in diesem Falle um eine Lösung bemüht sein.

2. Stornierungen

Bis zu 10 Tagen vor Termin ist die Stornierung einer Gästeführung kostenlos möglich. Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass rechtzeitig vorher eine Stornierung erfolgte, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 20,00 Euro berechnet.

3. Verspätungen

Bei eventueller Verspätung einer Reisegruppe wartet der Gästeführer bis zu einer halben Stunde ab dem vereinbarten Zeitpunkt der vereinbarten Führung.

Bei verspätetem Eintreffen der Gäste muss zwischen diesen und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder – falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird die Vergütung nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

4. Wartezeit

Nach Ablauf einer Wartezeit von länger als einer halben Stunde ist der Gästeführer berechtigt, eine Vergütung für die Wartezeit in Höhe von 20,00 Euro zu erheben.

5. Vergütung

Soweit nicht anders vereinbart wurde, wird die Vergütung unmittelbar vor Beginn der Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und in bar an den Gästeführer ausbezahlt.

6. Anerkennung der Bedingungen

Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

7. Die Haftung in Schadensfragen

Die Haftung in Schadensfragen, die sich aus der Teilnahme an einer Führung ergeben, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach den Grundsätzen, die hierfür der Bundesverband der Gästeführer in Deutschland (BVGD) festgelegt hat.

Werder (Havel), den 1. Januar 2017